wir freuen uns auf Ihr kommen, hier aber noch etwas

Organisatorisches

Wie bei allen Vereinen, Unternehmen und Institutionen gibt es natürlich auch bei uns den „organisatorschen Papierkram“ zu beachten. Nachfolgend finden Sie diese Informationen.

Preisliste

 

Mitgliederstatus

Jahresbeitrag

Erwachsene – Einzelmitglied – 100,00
Ehepaare (nur bei aktiver Mitgliedschaft beider Ehepartner) 175,00
Erwachsene in Ausbildung bis 27 Jahre -Einzel- (Lehre, Studium, Bundeswehr, Zivildienst) 55,00
………. bei aktiver Mitgliedschaft eines Elternteils 45,00
Jugendliche 15-18 Jahre – Einzelmitglied – 40,00
………. bei aktiver Mitgliedschaft eines Elternteils 30,00
Kinder bis 14 Jahre – Einzelmitglied – 30,00
………. bei aktiver Mitgliedschaft eines Elternteils 20,00
Familienbeitrag für 2 Erwachsene und 2 Kinder bis 18 Jahre 200,00
zuzüglich jedes weitere Kind bis 18 Jahre 5,00
Passive Mitglieder 25,00
Gebühr je Nichmitglied pro Stunde für Einzel oder Doppel 5,00

 

Platz- bzw. Hüttenschlüssel

Aktive Mitglieder können gegen Kaution von je 20,00 Euro einen Platz- bzw. Hüttenschlüssel erhalten. Diese Gegenstände bleiben Eigentum des Vereins und sind bei Austritt oder Umwandlung in passive Mitgliedschaft unaufgefordert zurückzugeben.

 

Arbeitseinsätze bzw. Ersatzgebühr für aktive Mitglieder ab 16 Jahre

Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahre hat je Saison mindestens 6 Arbeitsstunden an den Tennisplätzen zu leisten. Wird diese Arbeitsleistung nicht oder nicht vollständig erbracht, so haben Mitglieder bis 18 Jahre eine Ersatzgebühr von 5,00 Euro je Stunde und Mitglieder über 18 Jahre eine solche von 10,00 Euro je Stunde zu entrichten. Jugendlichen Mitgliedern (16-18 Jahre) wird diese Ersatzgebühr ggf. am Ende der Saison abgebucht. Allen übrigen Mitgliedern wird die Ersatzgebühr mit dem Beitrag zusammen abgebucht und gegen Vorlage der Arbeitskarte am Ende der Saison erstattet. Weiterhin ist mindestens einmal pro Saison eine Woche Hüttendienst (Hütte und Vorplatz reinigen, Müllsack an die Straße stellen, Getränke holen, Kühlschrank auffüllen, Rasen mähen u.s.w). Wittlensweiler im Februar 2011

Spiel- und Platzordnung des TV Wittlensweiler e.V.

1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder des TC Wittlensweiler e.V., die Ihren Clubbeitrag voll entrichtet haben sowie Gastspieler, die vor Spielantritt den Unkostenbeitrag (siehe Punkt 6) entrichtet haben.

2. Spielzeiten
Der Tennisplatz darf täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr bespielt werden

3. Platzbelegung
Spielberechtige Mitglieder des TCW regeln die Belegung der Plätze selbständig und eigenverantwortlich nach folgendem Belegungssystem:

a) Die Plätze können nur zur vollen Stunde belegt werden.

b) Die Belegung wird von den Clubmitgliedern eigenverantwortlich durch Eintrag im Registrierungssystem https://www.12tennis.at/vorgenommen.Die Reservierung eines Platzes ist für max. eine Stunde erlaubt. Die Vorreservierung ist für maximal 5 Tage im Voraus möglich (z.B.; an einem Montag kann maximal bis Samstag reserviert werden).Eine Neubelegung kann erst nach abgespielter Stunde vorgenommen werden. Beim Doppel kann ein Platz von 4 Spielern für maximal 2 Stunden reserviert werden. Eintrag aller Spieler im System ist erforderlich.

c) Sollten Spieler, welche einen Platz belegt haben, sich nicht spätestens zehn Minuten nach der gebuchten Stunde einfinden, haben andere Clubmitglieder das Recht, den Platz zu belegen.

d) Es darf keine Dauerbuchung im Sinne einer Abonnementspielzeit geben.

e) Der Vorstand hat die Möglichkeit, bestimmte Zeiten und Tage für Einzel- bzw. Mannschaftstraining oder zu Veranstaltungen zu reservieren.

f) Die Spielzeit beträgt jeweils 50 Minuten zuzüglich 10 Minuten für Platzpflege (abziehen, Linien reinigen, spritzen).

4. Platzpflege
Der Platz muss grundsätzlich nach jeder Platzbelegung neu abgezogen und beregnet werden. Die Spieler werden gebeten, die Plätze rechtzeitig freizumachen.Es ist nur gestattet, den Tennisplatz in Tennisschuhen zu bespielen. Dieselben müssen in ordnungsgemäßen sauberen Zustand sein. Holen Sie daher Bälle, die über den Zaun gehen, erst nach Ende der Spielzeit. Werden die Plätze beschmutzt oder beschädigt, müssen die Benutzer für die Instandsetzung Sorge tragen

5. Gastspieler
Jeder Gastspieler hat pro Stunde 5,00 Euro zu entrichten, d.h. belegen zwei Gastspieler einen Platz, so sind 10,00 Euro zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob Einzel oder Doppel gespielt wird. Die Bezahlung hat das gastgebende Mitglied an den Verein abzuführen.

6. Trainer
Trainer können nur vom Club zugelassen bzw. anerkannt werden. Für sie ist keine Platzgebühr zu entrichten. Bringt ein Clubmitglied seinen eigenen Trainer mit, so ist dieser als Gastspieler zu betrachten und muss die entsprechende Gebühr entrichten (siehe Punkt 6).

7. Ausschluss bei vorsätzlichem falschen Buchungen
Wir sind bestrebt, in unserer Tennisanlage einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb zu ermöglichen. Mitglieder, die durch vorsätzliches und falsches Belegen und Eintragen gegen diese Spiel- und Platzordnung verstoßen, können vom Vorstand auf bestimmte Zeit oder für immer vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Clubbeitrag wird dabei nicht erstattet.

8. Verbandspiele/Turniere
Sollten schon belegte Plätze zu Turnieren, Verbandsspielen oder anderen Veranstaltungen benötigt werden, hat der Vorstand das Recht, Belegungen aufzuheben.

 

Wittlensweiler, den 9. Mai 2022

Alexander Pfeiffer, 1. Vorsitzender